AGB
1. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Kaufverträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich der Nebenabsprachen oder sonstigen Absprachen bezüglich der Kaufverträge und Serviceaufträge zwischen den Parteien geltend vereinbart worden.
2. Vertragsabschluß
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt bzw. die Bestellung mit einer den Gegenstand betreffenden Anzahlung angezeigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Lieferung innerhalb des Ladengeschäfts wird mit Erstellung einer Barverkaufsquittung belegt. Bei Lieferung innerhalb des Ladengeschäfts ist eine schriftliche Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Ware nicht notwendig. Bei Lieferung außerhalb des Ladengeschäfts genügt die vom beauftragten Logistikunternehmen aufgenommene Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Ware. Sämtliche Erklärungen, Zusicherungen und Nebenabreden einschließlich anderer Allgemeiner Geschäfts-bedingungen bedürfen für Ihre Gültigkeit der schriftlichen Form.
3. Preise und Zahlung
3.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. MwSt. (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zusätzlichen Leistung fällig.
3.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Verkäufer ab der zweiten Rate ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten ( hierzu unter Zi. 5.2 ).
3.3. Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstandes hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Schaden niedriger oder gar nicht entstanden ist.
3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Serviceauftrages bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.
4. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluß. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs/Vertriebs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer bei vorzeitiger Auslieferung des Kaufgegenstandes zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und alle vom Hersteller/Importeur/Vertrieb vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes vom Hersteller/Importeur/Vertrieb anerkannten Werkstatt durchführen zu lassen.
5.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (Zi. 3.2.), hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer- den Kaufgegenstand unverzüglich herauszugeben;- die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden zu ersetzen;- Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten. Als Wertverlust im Grundsatz gilt als Maßstab für den Bereich Fahrräder die jeweils gültige Schwacke-Liste oder bei Nichterfassung durch die Schwacke-Liste das Urteil eines üblichen Gutachters oder ein sich selbst addierender Betrag von 1% der Kaufsumme pro Woche der Nutzung. Dem Verkäufer sind darüber hinaus alle weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat. Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.
5.3. Für den Verleih von Gegenständen gelten die im Leihvertrag unterschriebenen Vertragsbedingungen.
6. Gewährleistung
6.1. Der Verkäufer leistet für die Dauer von 24 Monaten ab Übergabe Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Fehlern, die nicht im Rahmen eines üblichen Vorgangs aufgrund der zumutbaren physikalischen Eigenschaften des Gegenstandes beruhen und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Für gebrauchte, funktionsfähige Artikel sowie für Reparaturen beträgt die Gewährleistung 12 Monate.
6.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungpflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles, nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.
6.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die nächstgelegene, vom Hersteller/Importeur/Vertrieb für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere Fachwerkstatt aufzusuchen.
6.4. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages( Wandlung ) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen (Arbeiten während der Gratisinspektion im Rahmen des Neuerwerbs eines Fahrrades gelten nicht als Versuch) nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
6.5. Wählt der Käufer die Wandlung, so vermindert sich der zurück zu zahlende Betrag gemäß Ziffer 5.2. Abs. 3 um jeweils 1% des Kaufpreises pro Woche der Nutzung.
6.6. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang damit steht, daß der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat, oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde, oder der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde, oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat, oder der obligatorischen ersten Inspektion zur korrekten Neujustage der einzelnen Teile am Kaufgegenstand nicht nachkommt ( Zi. 7.2.). Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7. Erste Inspektion
7.1. Die erste Inspektion im Rahmen des Neuerwerbs eines Fahrrades beträgt 50% des Peises einer standardmäßigen Inspektion und ist bindend.
7.2. Der Termin zur ersten Inspektion ist ein Pflichttermin, der innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Lieferung des Fahrrades wahrgenommen werden muß. Die Ursache der ersten Inspektion liegt in der Nachbesserung und -einstellung der mechanischen Teile und deren ursächlichen physikalischen Eigenschaften, die im Rahmen einer ersten starken Beanspruchung des Materials auftreten können. Sonderveinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
8. Kauf und Reparatur
8.1. Als Kostenvoranschlag wird ausschließlich nur gewertet, was als Kostenvoranschlag gesondert beschrieben wird. Kostenvoranschläge bedürfen der schriftlichen Form. Eine ungefähre Ermittlung des zu erwartenden Preises einer in Auftrag gegebenen Serviceleistung wird nicht als Kostenvoranschlag gewertet und ist nicht bindend im Sinne eines Kostenvoranschlags.
8.2. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
8.3. Stellt sich bei der Durchführung der Serviceleistung heraus, daß zur Behebung des Schadens weitere Angaben notwendig sind, so gilt der Auftrag hierfür als erteilt, wenn er 10% des geschätzten Nettoauftrages nicht übersteigt und der Käufer nicht widersprochen hat.
8.4. Überschreitet der Käufer im Rahmen eines Serviceauftrages, den vereinbarten Abholungstermin des Servicegegenstandes um mehr als 6 Tage, so wird ab dem siebten Tag nach dem Abholungstermin eine Aufbewahrungsgebühr von 2,50 € pro Tag erhoben. Ab dem 30. Tag der Terminüberschreitung zur Abholung des im Serviceauftrag vereinbarten Gegenstandes, wird die Abholung fortlaufend in Abständen einer Woche angemahnt. Ist nach der dritten Anmahnung keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen bzw. der Gegenstand nicht abgeholt worden, so geht der Gegenstand automatisch in das Eigentum der Firma Kingcycles über. Sonderabsprachen zur Außerkraftsetzung dieser Klausel bedürfen der schriftlichen Form auf dem Serviceauftrag.
9. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig zugeführt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Servicearbeiten am Kaufgegenstand entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den Schaden unverzüglich anzuzeigen.
10. Erfüllungsort und Sitz
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers. Der Sitz des Verkäufers ist die freie und Hansestadt Hamburg.
11. Erhaltungsklausel
Die vollständige oder Teilnichtigkeit irgendeiner Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
12. Gerichtsstandsklausel
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für die diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten, gilt – soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz (bzw. Geschäftssitz) des Verkäufers als vereinbart.
13. Rechtswahl
Zwischen den Parteien gilt in jeglicher Hinsicht, einschließlich der Gerichtsstands-klausel und der Formerfordernisse, deutsches Recht als vereinbart.